Informationen zur DIN 13157
Allgemeine Informationen zur DIN 13 157
Die DIN 13 157 findet, unter anderem, in sogenannten kleinen Verbandskästen ihre Anwendung. Diese kleinen Verbandkästen, kommen in Betrieben, auf Baustellen oder in Schulen und Kindertagesstätten zum Einsatz, um die fachgerechte Erste Hilfe am Unfallort gewährleisten zu können. Aktuell gültige Version ist die DIN 13 157 vom November 2009.
Inhalt und Mengen der DIN 13 157
Der Inhalt der Füllung nach DIN 13 157 besteht aus insgesamt 65-teilen. Auf der folgenden Seite finden Sie eine detaillierte Auflistung der Menge pro Verbandstoff.
Der richtige Verbandkasten für das richtige Unternehmen
Die Anzahl der vorzuhaltenden Verbandkästen richtet sich nach der Betriebsart und der Anzahl an Beschäftigten. Diese sind in der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe festgelegt.
Hinweis: Zwei kleine Verbandkästen mit der Füllung nach DIN 13 157 ersetzen
einen großen Verbandkasten mit einer Füllung nach DIN 13 169.
Kennzeichnung von Verbandkästen
Verbandkästen müssen offensichtlich, für jeden gut erkennbar und frei zugänglich angebracht sein. Die Kennzeichnung erfolgt mit dem Rettungszeichen "Erste Hilfe Kreuz" - D-E003 – weißes Kreuz auf grünem Untergrund.
Haltbarkeit der Füllung
Verbandkästen und Erste Hilfe Koffer enthalten sterile und unsterile Verbandstoffe und haben daher eine unterschiedliche Haltbarkeit.
Die steril verpackten Verbandsmaterialien wie bspw. Kompressen und Verbandtücher, haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt, was je nach Hersteller zwischen 3 - 6 Jahren betragen kann.
Die unsteril verpackten Verbandstoffe wie Fixierbinden, Dreiecktücher oder Rettungsdecken, haben kein Mindesthaltbarkeitsdatum und müssen somit erst bei Verbrauch wieder aufgefüllt werden. Tipp: Dennoch regelmäßig überprüfen, da bspw. Pflaster mit der Zeit an Klebkraft verlieren oder Einmalhandschuhe porös werden können.
Der Inhalt von Erste Hilfe Koffern und Verbandkästen ist in regelmäßigen Abständen auf Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen. Bei Anbruch muss nicht immer ein kompletter Austausch des Inhalts erfolgen, es können auch nur die Einzelkomponenten wieder aufgefüllt werden. Bei mehreren verbrauchten Materialien bietet sich allerdings oft ein komplettes Nachfüllset an.