Normen und Richtlinien für Schutzhandschuhe
In der Praxis werden allzu oft Schutzhandschuhe eingesetzt, die entweder unzureichend oder falsch gekennzeichnet sind. Die korrekte Kennzeichnung von Schutzhandschuhen ist in den entsprechenden Normen klar geregelt und kann als ein Maßstab für das Knowhow und den Service des Herstellers gewertet werden, da er sich mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigt hat und sich damit auskennt. Der Gesetzgeber schreibt im beruflichen Umfeld vor, bei welcher vorliegenden Gefährdung welche Art von Persönlicher Schutzausrüstung (kurz: PSA) zu tragen ist.
Kategorien der PSA-Richtlinie 89/686/EWG
- PSA der Kategorie I: Schutz vor minimalen / geringen Risiken, zum Beispiel Umgang mit Spülmitteln, Gefahr von oberflächlichen und nicht zu behandelnden Verletzungen oder Umgang mit heißen Stoffen unter 50 Grad.
- PSA Kategorie II: Alle Tätigkeiten, die nicht unter die PSA Kategorie I und III fallen. Umgangssprachlich könnte man sagen, hierunter fallen alle die Tätigkeiten, bei denen es zu Verletzungen kommen kann, die nicht tödlich sind, die aber ärztlicher Hilfe benötigen (Schnittverletzungen, Quetschungen, Brüche, stärke Schürfungen etc.).
- PSA der Kategorie III: Schutz vor irreversiblen / tödlichen („nicht mehr rückgängig machbaren“) Gefahren. Darunter fallen alle Tätigkeiten, die mit Chemikalien, Hitze größer 100 Grad, Kälter kleiner -50 Grad und Strahlung zu tun haben.
EN 420 Allgemeines zur Kennzeichnung von Schutzhandschuhen
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Schutzhandschuhen wie auch die Piktogramme sind in der DIN EN 420 beschrieben. Dies ist eine Grundnorm, die sich nicht mit den schützenden Eigenschaften von Handschuhen befasst, sondern nur zusammen mit den spezifischen Normen für Schutzhandschuhe anzuwenden ist. Danach muss jeder Schutzhandschuh mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: • Name, Handelsmarke oder andere Erkennungsmerkmale des Herstellers oder seines bevollmächtigten Repräsentanten; • Handschuhbezeichnung (Handelsname oder Code, der dem Anwender die eindeutige Identifizierung des Produkts innerhalb des Sortiments des Herstellers oder bevollmächtigten Repräsentanten erlaubt); • Größenbezeichnung; • falls erforderlich, Angabe des Verfallsdatums.
EN 388 Schutz gegen mechanische Risiken
Die EN 388 erklärt die Testverfahren, mit denen alle Schutzhandschuhe der PSA Kategorie II und III (Schutz vor mittleren und irreversiblen / tödlichen Risiken) in Bezug auf deren mechanische Leistungsfähigkeit untereinander vergleichbar gemacht werden sollen. Bei der Wahl zwischen einem Handschuh A und einem Handschuh B soll der Anwender erkennen können, welcher der beiden Handschuhe für seinen Anwendungszweck besser geeignet ist. Bei der Beurteilung von mechanischen Schutzhandschuhen wird der Fokus auf diese 6 Eigenschaften gelegt:
- Abriebfestigkeit
- Schnittfestigkeit nach herkömmlichem Verfahren
- (Weiter) Reißfestigkeit
- Durchstichfestigkeit
- Schnittfestigkeit nach neuem Verfahren
- optional: Schutz vor Stößen
| |
EN 374 Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen
Die Anforderungen an Chemikalienschutzhandschuhe sind in der EN 374 definiert. Diese besteht aus 3 Teilen. Teil 1 der EN 374 legt die grundsätzlichen Voraussetzungen für Chemikalienschutzhandschuhe fest, während Teil 2 und Teil 3 Prüfbedingungen für Penetration und Permeation wiedergibt. Chemikalienschutzhandschuhe müssen – als grundlegendes Kriterium – dicht gegenüber Flüssigkeiten und Luft sein.
Die beiden Prüfverfahren dazu sind in der EN 374-2 beschrieben. Ist der Handschuh flüssigkeitsdicht und erreicht er mindestens der Stufe 2 bei der Prüfung gegen Penetration nach Anhang A der EN 374-2 (AQL < 1,5), so gilt er als beständig gegenüber Mikroorganismen und darf das Piktogramm „Schutz vor bakteriologischer Kontamination“ tragen.
Penetration | AQL |
Stufe 1 | < 4,0 |
Stufe 2 | < 1,5 |
Stufe 3 | < 0,65 |
Als vollwertiger Chemikalienschutz gilt ein Handschuh, sobald er bei mind. 3 Chemikalien einen Permeationslevel von 2 erreicht.
Permeation | Druchbruchzeit |
Stufe 1 | 10 min |
Stufe 2 | 30 min |
Stufe 3 | 60 min |
Stufe 4 | 120 min |
Stufe 5 | 240 min |
Stufe 6 | 480 min |
Die zwölf zu prüfenden Chemikalien sind in folgender Tabelle festgelegt:
Code | Chemikalien | Cas Nummer | Klasse |
A | Mathanol | 67-56-1 | Primäralkohol |
B | Aceton | 67-64-1 | Keton |
C | Azetonitril | 75-05-8 | Nitrilverbindung |
D | Dichlormethan | 75-09-2 | Chloriertes Paraffin |
E | Schwefelkohlenstoff | 75-15-0 | Schwefel mit organischer Verbindung |
F | Toluen | 108-88-3 | Aromatischer Kohlenwasserstoff |
G | Diethylamin | 109-89-7 | Amin |
H | Tetrahydrofuran | 109-99-9 | Heterozyklisch und Ätherverbindung |
I | Ethylazetat | 141-78-6 | Ester |
J | n-Heptan | 142-85-5 | Grenzkohlenwasserstoff |
K | Natriumhydroxid 40% | 1310-73-2 | Anorganische Base |
L | Schwefelsäure 96% | 7664-93-9 | Anorganische Mineralsäure |
Der Level 2 wird erreicht, wenn der Schutzhandschuh einer Chemikalie mind. 30 Minuten standhält, bis es zum Durchbruch und dem damit verbunden Hautkontakt kommt. Je höher der Level, desto länger dauert es bis die Chemikalie den Handschuh durchbricht.
EN 407 Schutz gegen Hitze und Flammen
Thermische Gefahren bestehen vor allen Dingen aus Kontakt mit großer Hitze, verursacht durch Entflammen, Strahlung oder auf andere Weise. Die Handschuhe sollen auch gegen Spritzer von geschmolzenem Metall schützen. Die Art und der Grad der Schutzfunktion wird von einem Piktogramm und sechs Leistungsindikatoren in Verbindung mit spezifischen Schutzeigenschaften angegeben. Das Piktogramm „Hitze und Flamme” wird von einem sechsstelligen Zahlencode ergänzt, der sich wie folgt zusammensetzt:
Leistungsstufen | 1 | 2 | 3 | 4 |
a. Brandfestigkeit | < 20 Sek. | < 10 Sek. | < 3 Sek. | < 2 Sek. |
b. Kontakthitzefestigkeit | 100℃ | | | |
> 15 Sek. | 250℃ | | | |
> 15 Sek. | 350℃ | | | |
> 15 Sek. | 500℃ | | | |
> 15 Sek. | | | | |
c. Konvektionshitzefestigkeit | > 4 Sek. | > 7 Sek. | > 10 Sek. | > 18 Sek. |
d. Strahlungshitzefestigkeit | > 5 Sek. | > 30 Sek. | > 90 Sek. | > 150 Sek. |
e. Festigkeit gegen kleine Schmelzmetallspritzer | > 5 Tropfen | > 15 Tropfen | > 25 Tropfen | > 35 Tropfen |
f. Festigkeit gegen große Mengen von Schmelzmetall | 20 Gramm | 60 Gramm | 100 Gramm | 150 Gramm |
EN 511 Schutz gegen Kälte
Ist der Handschuh mit diesem Piktogramm versehen, erfüllt er die Anforderungen für den Schutz gegen Kälte. Schutzhandschuhe gegen Kälte sollten sowohl durchdringende Kälte (Konvektionskälte) aushalten, als auch Kontaktkälte bis -50°C, d.h. direkte Berührung mit kalten Gegenständen. Die Schutzfunktion gegen Kälte wird durch ein Piktogramm und drei Leistungsindikatoren in Verbindung mit den spezifischen Schutzeigenschaften angegeben. Das Piktogramm „Kälterisiko” wird von einem dreistelligen Zahlencode ergänzt, der sich wie folgt zusammensetzt.
Leistungsstufen | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 |
a. Konvektionskältefestigkeit (Isolation | Tr/m2) | | Tr < 0,10 | 0,1 < | Tr < 0,15 | 0,15 < | Tr < 0,22 | 0,22 < | Tr < 0,3 | 0,3 < | Tr |
b. Kontaktkältefestigkeit (Thermische Resistenz R/m2) | R < 0,025 | 0,025 < R < 0,050 | 0,050 < R < 0,100 | 0,100 < R < 0,150 | 0,150 < R |
c. Wasserfestigkeit (Durchdringung Wasser, 30min.) | Durchdringen | Kein durchdringen | - | - | - |